Die Liste der Abfallschlüssel
Um mit der Methanisierung zu beginnen, müssen Sie über eine geeignete Versorgungsstrategie nachdenken, um Ihre Inputs auszugleichen, aber auch die richtigen administrativen Vorkehrungen treffen. Tatsächlich unterliegt ein Standort, der sich für die Methanisierung von Materialien pflanzlichen Ursprungs zu 100 % entscheidet, nicht den gleichen Vorschriften wie ein Standort, der tierische Abwässer oder tierische Nebenprodukte verwendet, da diese eine andere Behandlung erfordern.
Für die Methanisierung von SPAN (Nebenprodukten tierischen Ursprungs) ist eine Gesundheitsgenehmigung zwingend erforderlich. In den meisten Fällen wird es auch notwendig sein, spezielle Geräte zur Desinfektion dieser Materialien bereitzustellen und so Gesundheitsrisiken zu reduzieren.
Um Methanisierer bei der Auswahl ihrer Einsatzstoffe zu unterstützen, wurde eine Abfallschlüsselliste erstellt. Nachfolgend finden Sie die Produkte, die Sie erhalten können, sowie die entsprechenden Codes (nützlich für die Ausstellung eines Abfallverfolgungsbelegs):
02 Abfälle aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Aquakultur, der Forstwirtschaft, der Jagd und Fischerei sowie der Lebensmittelzubereitung und -verarbeitung
02 01 Abfälle aus der Landwirtschaft, dem Gartenbau, der Aquakultur, der Forstwirtschaft, der Jagd und der Fischerei
02 01 01 Schlamm aus Wäsche und Reinigung
02 01 02 tierische Gewebeabfälle
02 01 03 Pflanzengewebeabfälle
02 01 04 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen)
02 01 06 Fäkalien, Urin und Mist (einschließlich verschmutztes Stroh), Abwasser, getrennt gesammelt und außerhalb des Standorts behandelt
02 01 07 Abfälle aus der Forstwirtschaft
02 01 08* Agrochemische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
02 01 09 agrochemische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter Position 02 01 08 fallen
02 01 10 Metallabfälle
02 01 99 Abfälle soweit nicht anders genannt
02 02 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Lebensmitteln tierischen Ursprungs
02 02 01 Schlamm aus Wäsche und Reinigung
02 02 02 tierische Gewebeabfälle
02 02 03 Materialien, die nicht zum Verzehr oder zur Verarbeitung geeignet sind
02 02 04 Schlamm aus der In-situ-Abwasserbehandlung
02 02 99 Abfälle soweit nicht anders genannt
02 03 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, der Herstellung von Konserven, der Herstellung von Hefe und Hefeextrakten, der Zubereitung und Fermentation von Melasse
02 03 01 Schlamm aus Waschen, Reinigen, Schälen, Zentrifugieren und Trennen
02 03 02 Abfallkonservierungsmittel
02 03 03 Abfälle aus der Lösungsmittelextraktion
02 03 04 Materialien, die nicht zum Verzehr oder zur Verarbeitung geeignet sind
02 03 05 Schlamm aus der In-situ-Behandlung von Abwässern
02 03 99 Abfälle soweit nicht anders genannt
02 04 Abfälle aus der Zuckerverarbeitung
02 04 01 Erde vom Waschen und Reinigen von Rüben
02 04 02 freigegebenes Calciumcarbonat
02 04 03 Schlamm aus der In-situ-Behandlung von Abwässern
02 04 99 Abfälle soweit nicht anders genannt
02 05 Abfälle aus der Milchindustrie
02 05 01 Materialien, die nicht zum Verzehr oder zur Verarbeitung geeignet sind
02 05 02 Schlamm aus der In-situ-Behandlung von Abwässern
02 05 99 Abfälle soweit nicht anders genannt
02 06 Abfälle aus Bäckerei, Konditorei, Konditorei
02 06 01 Materialien, die nicht zum Verzehr oder zur Verarbeitung geeignet sind
02 06 02 Abfallkonservierungsmittel
02 06 03 Schlamm aus der In-situ-Behandlung von Abwässern
02 06 99 Abfälle soweit nicht anders genannt
02 07 Abfälle aus der Herstellung alkoholischer und alkoholfreier Getränke (außer Kaffee, Tee und Kakao)
02 07 01 Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung von Rohstoffen
02 07 02 Abfälle aus der Alkoholdestillation
02 07 03 Abfälle aus der chemischen Behandlung
02 07 04 Materialien, die nicht zum Verzehr oder zur Verarbeitung geeignet sind
02 07 05 Schlamm aus der In-situ-Behandlung von Abwässern
02 07 99 Abfälle soweit nicht anders genannt
Die gesamte Liste finden Sie auf der AIDA-Website. Konsultieren Sie immer einen Experten, bevor Sie den Erhalt eines Produkts bestätigen.